Wenn am 10. Juni 2016 das Fußballfieber eine ganze Nation erfasst, kommen die Gäste in Scharen. Das freut die Gastroszene und die Hoteliers. Aber welche Bestimmungen sind beim Public Viewing einzuhalten?
Basel, Juni 2016. In Basel wird es eher ruhig – der Kanton organisiert kein Public Viewing. Es rentiere sich wirtschaftlich nicht, 200.000-300.000 Franken wären zu berappen. Dennoch hat die SUISA schon ein paar Lizenzen für Public Viewing in der Stadt vergeben und Basel Tourismus hat die Liste der Public Viewings bereits herausgegeben, darunter sind das ‚Zic Zac’, der ‚Gare du Nord’ oder das ‚Papa Joe’s’.
Ob es sich auszahlt, Public Viewing im Restaurant oder im Hotel anzubieten, hängt auch von der Leinwandgröße ab und dem Vertrag mit der BILLAG: Für Kunden, die bereits eine Urheberrechtsvergütung für den Fernsehempfang nach dem GT 3a bezahlen – diese wird von der BILLAG eingezogen – , ist der Empfang der Fußballübertragungen auf Bildschirmen mit einer Diagonale von maximal drei Metern bereits inbegriffen. Wer bisher noch keine Urheberrechtsvergütung für den Fernsehempfang bezahlt und nur zur WM oder Euro während eines Kalendermonats einen Fernseher aufstellen möchte, kann die erforderliche Erlaubnis für CHF 25.95 zzgl. MwSt. bei der SUISA erwerben.
Bei einer Diagonale von mehr als 3m erhalten Veranstalter von SUISA eine Lizenz gestützt auf den Gemeinsamen Tarif 3c. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Leinwandgrösse sowie der Höhe des allenfalls von Ihnen verlangten Eintrittspreises. Die Entschädigung beträgt pauschal mindestens CHF 62.40 pro Tag (ohne Eintritt) bzw. CHF 124.80 (mit Eintritt) zuzüglich Mehrwertsteuer.
Mehr Infos: www.suisa.ch